Sonderpädagogische Beratungsstelle für Frühförderung
Sonderpädagogische Frühförderung
- Angebot für Kinder mit Entwicklungsbedarf sowie deren Eltern und deren Bezugspersonen
- kann beansprucht werden ab der Geburt bis zum Eintritt in die Schule
- wird tätig ausschließlich mit Auftrag und mit Einverständnis der Eltern
- wird häufig vermittelt durch die Erzieherinnen
- findet statt in der Beratungsstelle oder in den Kindertageseinrichtungen
- rezeptfrei und kostenlos
- Schweigepflicht
Ziele
- Es geht darum, Auffälligkeiten in der Entwicklung zu erkennen und möglichst effektiv zu mildern, auszugleichen, zu lindern sowie Behinderung zu verhindern.
- Das Kind soll bestmöglich in der Entwicklung unterstützt und gefördert werden, um weitest gehende Aktivität und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
- Eltern und Bezugspersonen sollen darin beraten und begleitet werden.

Aufgaben
- Diagnostik bezogen auf den Entwicklungsstand des Kindes
- Beratung und Begleitung der Familie
- Förderung bezogen auf den Entwicklungsbedarf des Kindes
- Koordinierung von unterstützenden Maßnahmen der Zusammenarbeit von Familie und weiteren Professionen und Institutionen

Adressaten
- die Kinder von 0 bis 6 Jahren sowie deren Eltern und
- deren Erzieherinnen der 16 Kindertageseinrichtungen, also die Kindergärten und die Kinderkrippen im nördlichen Kaiserstuhl in den Gemeinden:

Prinzipien
- ganzheitlich – familienorientiert – ressourcenorientiert – bedarfsorientiert
- verbindet Professionen, wie Kinderärzte, Pädagogen, Therapeuten, …
- verbindet Institutionen, wie Kinderkrippe, Kindergarten, Landratsamt, …