Das SBBZ Albert Schweitzer bietet vielfältige sonderpädagogische Dienstleistungen an, um Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Schulen in der sonderpädagogischen Förderung zu beraten. Die Angebote zielen darauf ab, Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine angemessene Bildungs- und Teilhabechance zu ermöglichen.
Sonderpädagogischer Dienst
Für eine einzelfallbezogene Begleitung ist ein Antrag auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot erforderlich. In enger Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wird eine Bildungsplanung entwickelt, die den spezifischen Bedürfnissen des Kindes entspricht. Die Grundlage hierfür bildet eine sonderpädagogische Diagnostik, anhand derer individuelle Bildungsangebote und Handlungsstrategien erarbeitet werden. Ziel dieser Beratung ist es, die Teilhabemöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler in ihrem aktuellen Schulumfeld zu erweitern und zu unterstützen. Der Antrag auf eine solche Beratung wird von den Eltern oder durch die Schule im Auftrag der Eltern gestellt. Das Vorgehen ist subsidiär angelegt, sodass vorrangig der Verbleib der Kinder an der bestehenden Schule angestrebt wird.
(1) Feststellungsverfahren während der Schulzeit
Das Anspruchsfeststellungsverfahren hat das Ziel, ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen, das vom Staatlichen Schulamt in Auftrag gegeben wird. Dieses Gutachten klärt, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebot besteht. Vor der Antragstellung müssen die Schülerinnen und Schüler jedoch ein Beratungs- und Unterstützungsangebot durchlaufen haben. Ein entsprechender Antrag kann von den Eltern oder der Schule im Auftrag der Eltern gestellt werden. Sollte ein sonderpädagogischer Anspruch festgestellt werden, so kann die Förderung entweder am SBBZ oder in inklusiven Bildungsangeboten an allgemeinen Schulen umgesetzt werden.
(2) Feststellungsverfahren zur Einschulung
Die Anspruchsfeststellung zur Einschulung erfolgt direkt und ohne das Durchlaufen des regulären Beratungs- und Unterstützungsprozesses. Dies bedeutet, dass bereits vor der Einschulung geprüft wird, ob das Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Das Staatliche Schulamt beauftragt in diesem Fall die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens, um zu entscheiden, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.Anspruch festgestellt werden, so kann die Förderung entweder am SBBZ oder in inklusiven Bildungsangeboten an allgemeinen Schulen umgesetzt werden.
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