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Ziele

Sonderpädagogische Beratungsstelle für Frühförderung

  • Angebot für Kinder mit Entwicklungsbedarf sowie deren Eltern und deren Bezugspersonen
  • kann beansprucht werden ab der Geburt bis zum Eintritt in die Schule
  • wird tätig ausschließlich mit Auftrag und mit Einverständnis der Eltern
  • wird häufig vermittelt durch die Erzieherinnen
  • findet statt in der Beratungsstelle oder in den Kindertageseinrichtungen
  • rezeptfrei und kostenlos
  • Schweigepflicht

Ziele

  • Es geht darum, Auffälligkeiten in der Entwicklung zu erkennen und möglichst effektiv zu mildern, auszugleichen, zu lindern sowie Behinderung zu verhindern.
  • Das Kind soll bestmöglich in der Entwicklung unterstützt und gefördert werden, um weitestgehende Aktivität und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
  • Eltern und Bezugspersonen sollen darin beraten und begleitet werden.

Aufgaben

  • Diagnostik bezogen auf den Entwicklungsstand des Kindes
  • Beratung und Begleitung der Familie
  • Förderung bezogen auf den Entwicklungsbedarf des Kindes
  • Koordinierung von unterstützenden Maßnahmen der Zusammenarbeit von Familie und weiteren Professionen und Institutionen

Adressaten

  • Kinder von 0 bis 6 Jahren sowie deren Eltern und
  • deren Erzieherinnen der 19 Kindertageseinrichtungen, also die Kindergärten und die Kinderkrippen im nördlichen Kaiserstuhl in den Gemeinden Endingen, Forchheim, Riegel, Bahlingen, Sasbach und Wyhl.

Prinzipien

  • ganzheitlich – familienorientiert – ressourcenorientiert – bedarfsorientiert
  • verbindet Professionen wie Kinderärzte, Pädagogen, Therapeuten…
  • verbindet Institutionen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Landratsamt…

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Sonderpädagogischer Dienst

Das SBBZ Albert Schweitzer bietet vielfältige sonderpädagogische Dienstleistungen an, um Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Schulen in der sonderpädagogischen Förderung zu beraten. Die Angebote zielen darauf ab, Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine angemessene Bildungs- und Teilhabechance zu ermöglichen.

Sonderpädagogischer Dienst

Für eine einzelfallbezogene Begleitung ist ein Antrag auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot erforderlich. In enger Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wird eine Bildungsplanung entwickelt, die den spezifischen Bedürfnissen des Kindes entspricht. Die Grundlage hierfür bildet eine sonderpädagogische Diagnostik, anhand derer individuelle Bildungsangebote und Handlungsstrategien erarbeitet werden. Ziel dieser Beratung ist es, die Teilhabemöglichkeiten der Schüler*innen in ihrem aktuellen Schulumfeld zu erweitern und zu unterstützen. Der Antrag auf eine solche Beratung wird von den Eltern oder durch die Schule im Auftrag der Eltern gestellt. Das Vorgehen ist subsidiär angelegt, sodass vorrangig der Verbleib der Schüler*innen an der bestehenden Schule angestrebt wird.

Feststellungsverfahren während der Schulzeit

Das Anspruchsfeststellungsverfahren hat das Ziel, ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen, das vom Staatlichen Schulamt in Auftrag gegeben wird. Dieses Gutachten klärt, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebot besteht. Vor der Antragstellung müssen die Schüler*innen jedoch ein Beratungs- und Unterstützungsangebot durchlaufen haben. Ein entsprechender Antrag kann von den Eltern oder der Schule im Auftrag der Eltern gestellt werden. Sollte ein sonderpädagogischer Anspruch festgestellt werden, so kann die Förderung entweder am SBBZ oder in inklusiven Bildungsangeboten an allgemeinen Schulen umgesetzt werden.

Feststellungsverfahren zur Einschulung

Die Anspruchsfeststellung zur Einschulung erfolgt direkt und ohne das Durchlaufen des regulären Beratungs- und Unterstützungsprozesses. Dies bedeutet, dass bereits vor der Einschulung geprüft wird, ob das Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Das Staatliche Schulamt beauftragt in diesem Fall die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens, um zu entscheiden, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine telefonische Beratung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.

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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit am SBBZ Albert Schweitzer ist Ansprechpartner für alle Fragen, die das soziale Miteinander der Schüler*innen betreffen sowie für Lehrer*innen und Eltern.

Aufgaben der Schulsozialarbeit

  • Beratung von Schüler*innen im Einzelgespräch
  • Konfliktklärung mit Schüler*innen
  • Beratung von Eltern und Lehrkräften
  • Hilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Kooperation mit anderen Fachstellen der Jugendhilfe und Beratungsstellen

Grundsätze der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges und kostenfreies Angebot.

In Beratungsgesprächen besprochene Themen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Ausnahmen bestehen bei Gefährdungssituationen.

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Adresse

  • SBBZ Albert Schweitzer

  • Peterskirchstr. 5
    79346 Endingen am Kaiserstuhl

Kontakt

  • 07642 – 5734

  • 07642 – 923262

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