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Rechtl. Grundlagen

Rechtliche Grundlagen der Sonderpädagogischen Frühförderung

  • Rahmenkonzeption des Sozialministeriums von 1998:
    „Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg“
  • Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums von 1996
    „Sonderpädagogische Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder“

Wir sind Mitglied im Arbeitskreis der Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung im Bereich des Staatlichen Schulamtes Freiburg und arbeiten miteinander im Frühförderverbund.

Adresse

  • Beratungsstelle für Frühförderung
  • Peterskirchstraße 5
    79346 Endingen am Kaiserstuhl

Kontakt

  • 07642 – 923263

  • 07642 – 923262

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Ansprechpartner

  • Brigitte Bensel (Leitung)
    Anna-Sophia Wölfling
    Melanie Braun